Häufige Fragen
FAQs
In den Wohngruppen wird nach einem Dienstplan gearbeitet, der für einen Zeitraum von mehreren Wochen festgelegt ist. An Schultagen gibt es im Regelfall einen Tagdienst ab 12:30 Uhr und einen Spätdienst ab 14:00 Uhr plus Nachtbereitschaft und Frühdienst. An schulfreien Tagen gibt es im Regelfall einen 24-Stunden-Dienst incl. Nachtbereitschaft.
Bei den ambulanten Hilfen organisieren die Fachkräfte ihre Arbeitszeit selbst. Es ist nur das Teamgespräch am Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr festgelegt. Außerdem gibt es in unregelmäßigen Abständen verpflichtende Konferenzen, die am Vormittag stattfinden.
Die Wochenarbeitszeit ist 38,5 Stunden.
Das Gehalt ist in den Entgelttabellen der AVR-Bayern festgelegt. Für pädagogische Mitarbeiter*innen in den Wohngruppen gilt die Anlage 4. Für alle anderen Mitarbeiter*innen gilt die Anlage 3. Zu beachten ist, dass in den Entgelttabellen eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde liegt. Das muss auf 38,5 Stunden umgerechnet werden.
Nach Möglichkeit sollten Mitarbeiter*innen einer Kirche angehören. Bei gleicher Eignung werden aber auch konfessionslose Bewerber*innen eingestellt.