FAQs2024-02-23T23:07:26+01:00

Häufige Fragen

FAQs

Wie sind die Dienstzeiten in den Wohngruppen?2024-02-05T14:46:59+01:00

In den Wohngruppen wird nach einem Dienstplan gearbeitet, der für einen Zeitraum von mehreren Wochen festgelegt ist. An Schultagen gibt es im Regelfall einen Tagdienst ab 12:30 Uhr und einen Spätdienst ab 14:00 Uhr plus Nachtbereitschaft  und Frühdienst. An schulfreien Tagen gibt es im Regelfall einen 24-Stunden-Dienst incl. Nachtbereitschaft.

Wie sind die Dienstzeiten bei den ambulanten Hilfen?2024-02-05T14:47:32+01:00

Bei den ambulanten Hilfen organisieren die Fachkräfte ihre Arbeitszeit selbst. Es ist nur das Teamgespräch am Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr festgelegt. Außerdem gibt es in unregelmäßigen Abständen verpflichtende Konferenzen, die am Vormittag stattfinden.

Wie ist die Wochenarbeitszeit bei einer Vollzeitbeschäftigung?2024-02-05T14:45:57+01:00

Die Wochenarbeitszeit ist 38,5 Stunden.

Wie hoch ist das Gehalt?2024-02-05T14:46:37+01:00

Das Gehalt ist in den Entgelttabellen der AVR-Bayern festgelegt. Für pädagogische Mitarbeiter*innen in den Wohngruppen gilt die Anlage 4. Für alle anderen Mitarbeiter*innen gilt die Anlage 3. Zu beachten ist, dass in den Entgelttabellen eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde liegt. Das muss auf 38,5 Stunden umgerechnet werden.

Ist eine Religionszugehörigkeit erforderlich?2024-02-05T14:47:55+01:00

Nach Möglichkeit sollten Mitarbeiter*innen einer Kirche angehören. Bei gleicher Eignung werden aber auch konfessionslose Bewerber*innen eingestellt.

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